Visum

Umrah-Visum Voraussetzungen: Alle Bedingungen und Unterlagen im Überblick

Autor:
Umrah-Hilfe Redaktion
Veröffentlicht am:
23. Oktober 2026
Zuletzt aktualisiert:
23. Oktober 2026
Lesezeit:
6 Minuten
Reisepass und Flugtickets auf einem Tisch bereit für die Umrah-Reise

Eine Pilgerreise nach Mekka und Medina erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie prüfen, ob sämtliche persönlichen Dokumente und formalen Kriterien für das saudi-arabische Visum erfüllt sind. Fehlerhafte Angaben oder unpassende Unterlagen führen bei den Behörden schnell zu Verzögerungen oder Ablehnungen. In diesem Ratgeber erfahren Sie im Detail, welche Umrah-Visum-Voraussetzungen gelten, welche Dokumente Sie bereithalten müssen und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.

Kurze Antwort

Für das Umrah-Visum (elektronisches Touristenvisum) benötigen Sie einen Reisepass mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit ab Einreisedatum, ein aktuelles frontales Farbfoto vor rein weißem Hintergrund und eine für das eVisa berechtigte Staatsangehörigkeit. Minderjährige müssen zwingend gemeinsam mit einer erziehungsberechtigten Person registriert werden. Vor Ort ist zusätzlich nur die kostenlose Nusuk-Genehmigung erforderlich.

Wenn Sie aus Deutschland eine individuelle Pilgerfahrt planen, greifen Sie in der Regel auf das elektronische Touristenvisum (eVisa) zurück. Dieses berechtigt Muslime ausdrücklich zur Durchführung der Umrah außerhalb der jährlichen Hadsch-Saison. Um das Visum erfolgreich zu beantragen, müssen Sie und Ihre Mitreisenden klar definierte Kriterien erfüllen, die das saudi-arabische Ministerium für Tourismus und die Einwanderungsbehörden vorgeben. Ausführliche Hintergrundinformationen zu den allgemeinen Rahmenbedingungen finden Sie in unserem umfassenden Überblick zum Umrah-Visum aus Deutschland.

Reisedokument: Gültigkeit und Beschaffenheit des Reisepasses

Das zentrale Dokument für Ihre Einreise ist ein regulärer Reisepass. Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis reicht für Reisen nach Saudi-Arabien nicht aus. Folgende Kernanforderungen müssen zwingend erfüllt sein:

* Mindestgültigkeit: Ihr Reisepass muss am Tag der geplanten Einreise in das Königreich Saudi-Arabien noch mindestens sechs Monate gültig sein. Liegt das Ablaufdatum davor, wird der Antrag vom System nicht angenommen oder an der Grenze abgewiesen.

* Unbeschädigter Zustand: Der Pass darf keine Risse, Wasserschäden oder gelöste Seiten aufweisen. Die maschinenlesbare Zone (zwei Zeilen mit Buchstaben, Zahlen und Chevrons ganz unten auf der Bildseite) muss einwandfrei lesbar sein.

* Freie Seiten: Für die Stempel der Grenzbeamten bei Ein- und Ausreise sollten mindestens zwei leere Seiten im Pass vorhanden sein.

* Digitale Kopie: Für das Online-Formular benötigen Sie eine saubere, vollständige Farbkopie oder ein gut ausgeleuchtetes Foto der Passdatenseite (im Format JPG, PNG oder PDF). Wichtig ist, dass alle vier Ecken der Seite sichtbar sind, keine Finger ins Bild ragen und keine Lichtreflexionen die Daten verdecken.

Worauf Sie beim Digitalisieren besonders achten sollten, beschreibt unser Leitfaden zu Passfoto und Reisepass für das Umrah-Visum.

Passfoto: Kriterien für das biometrische Antragsbild

Das Foto für das elektronische Visum dient dem Abgleich in den saudi-arabischen Behördendatenbanken und wird auf das Visumdokument gedruckt. Es gelten strenge Vorgaben:

* Weißer Hintergrund: Der Hintergrund muss zwingend rein weiß, neutral und schattenfrei sein. Farbige Wände, Muster oder Gegenstände im Hintergrund führen zu Rückfragen.

* Aktualität: Das Foto sollte aktuell sein (nicht älter als sechs Monate) und Ihr gegenwärtiges Erscheinungsbild widerspiegeln.

* Frontalaufnahme: Sie müssen direkt mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund in die Kamera blicken. Der Kopf darf nicht geneigt oder gedreht sein.

* Keine störenden Accessoires: Sonnenbrillen, getönte Gläser oder auffällige Kopfbedeckungen sind unzulässig. Ein religiöser Hidschab ist für Frauen selbstverständlich erlaubt, sofern das Gesicht von der Stirn bis zur Kinnspitze sowie die Wangenpartien vollständig erkennbar bleiben.

* Beleuchtung und Schärfe: Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Verzichten Sie auf Schnappschüsse mit Filtern, zu starkem Blitzlicht oder Schatten unter den Augen.

Berechtigte Staatsangehörigkeiten für das eVisa

Das saudi-arabische eVisa-System steht Bürgern bestimmter Staaten offen. Dazu gehören unter anderem Staatsangehörige aller EU-Länder (einschließlich Deutschland und Österreich), der Schweiz, Großbritanniens, der USA, Kanadas sowie Staatsangehörige der Türkei. Wenn Sie eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie das Verfahren problemlos durchlaufen.

Besitzen Sie eine andere Staatsangehörigkeit, aber einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat, gelten unter Umständen gesonderte Erleichterungen für das Visum bei Ankunft oder das eVisa. Sie können Ihre Staatsangehörigkeit direkt in der Auswahlliste unseres Antragsformulars prüfen. Aktuelle Einreise- und Sicherheitshinweise für deutsche Staatsbürger veröffentlicht zudem das Auswärtige Amt.

Regeln für minderjährige Pilger und Familien

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können nicht eigenständig ein Visum beantragen. Das saudi-arabische Regelwerk sieht vor, dass Minderjährige immer an eine erwachsene, erziehungsberechtigte Begleitperson gekoppelt sein müssen:

* Begleitperson erforderlich: Jedes Kind muss im Antragssystem einer erziehungsberechtigten Person zugeordnet werden, die sich in derselben Reisegruppe befindet und über ein eigenes Visum verfügt.

* Eigener Reisepass: Ein Eintrag im Reisepass der Eltern reicht nicht aus. Jedes Kind benötigt zwingend ein eigenes Reisedokument mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit sowie ein eigenes Passfoto.

* Gruppenanmeldung: Über unsere Plattform können Sie eine gemeinsame Anmeldung für Ihre gesamte Familie oder Reisegruppe vornehmen. Jedes Familienmitglied bildet dabei einen eigenen Fall mit individuellen Unterlagen. Die anfallenden Gebühren werden pro Person berechnet, die Abrechnung kann jedoch auf Wunsch gesammelt über die erste erwachsene Person (Gruppenleitung) erfolgen.

Gültigkeitsdauer, Aufenthaltslimit und Hadsch-Einschränkung

Ein wesentlicher Bestandteil der Voraussetzungen ist das Verständnis der zeitlichen Spielregeln des Visums:

* Gültigkeit: Das elektronische Visum ist ab dem Tag der Ausstellung 365 Tage (ein ganzes Jahr) lang gültig.

* Mehrfache Einreise: Sie können innerhalb dieses Jahres mehrmals nach Saudi-Arabien ein- und wieder ausreisen.

* Maximaler Aufenthalt: Der Gesamtaufenthalt im Land darf über die gesamte Gültigkeitsdauer hinweg höchstens 90 Tage betragen. Dies gilt kumuliert für alle Reisen zusammen, nicht pro Einreise. Weitere Einzelheiten dazu erläutert der Artikel über die Umrah-Visum-Gültigkeit und 90-Tage-Regel.

* Hadsch-Sperre: Das Visum berechtigt Sie nicht zur Durchführung der großen Pilgerfahrt (Hadsch). Während der offiziellen Hadsch-Monate (insbesondere im Monat Dhu l-Hiddscha) verbieten die saudi-arabischen Behörden Inhabern von Touristen- oder Umrah-Visa das Betreten von Mekka. Das Visum kann in dieser Zeit zwar für allgemeine Reisen nach Saudi-Arabien genutzt werden, eine Umrah ist dann jedoch rechtlich untersagt.

Genehmigungen vor Ort: Das Nusuk-Permit

Das Visum selbst regelt die Erlaubnis, saudischen Boden zu betreten. Um die Rituale der Umrah im heiligen Bezirk in Mekka zu vollziehen oder das Rawdah-Areal in der Prophetenmoschee in Medina zu besuchen, verlangt das saudi-arabische Ministerium für Hadsch und Umrah zusätzlich eine elektronische Buchung über die offizielle Plattform Nusuk.

Für dieses Permit fallen keine behördlichen Zusatzgebühren an, es dient der Steuerung der Pilgerströme. Sie können Ihr Zeitfenster online oder per App über das Nusuk-Portal reservieren, sobald Ihr Visum ausgestellt wurde. Ein separates Umrah-Servicepaket einer Reiseagentur ist dafür gesetzlich nicht erforderlich.

Zudem sollten Sie beachten, dass die Grenzbeamten bei der Ankunft stichprobenartig prüfen können, ob Sie über einen gebuchten Rück- oder Weiterflug sowie eine Unterkunft verfügen. Wir vermitteln selbst keine Flüge oder Unterkünfte, empfehlen Ihnen jedoch, die Reisebausteine im Voraus über geprüfte Partner zu sichern.

Hotels ansehenFlüge über unseren Partner suchen

Ablauf der Visumbeschaffung über Umrah Hilfe

Umrah Hilfe ist ein spezialisierter Dienstleister der Agentur AZNA Marketing mit Sitz in Frankfurt am Main. Wir treten nicht als Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB auf, sondern beantragen und erwerben das Visum in Ihrem Auftrag direkt über die offizielle Plattform des saudischen Staates. So gestaltet sich der Ablauf, wenn Sie alle Voraussetzungen beisammen haben:

  1. Online-Formular ausfüllen: Sie tragen Ihre Reisedaten auf unserer Website ein und laden die Passkopie sowie das Passfoto für alle reisenden Personen hoch.
  2. Prüfung: Wir kontrollieren Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit, Passgültigkeit und Bildqualität, um behördliche Rückfragen zu vermeiden.
  3. Rechnung per E-Mail: Sie erhalten eine detaillierte Rechnung. Die Kosten setzen sich zusammen aus der variablen staatlichen Regierungsgebühr (getrennt ausgewiesen) und unserer Servicegebühr in Höhe von 37,50 € pro Person (gemäß Kleinunternehmerregelung ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis).
  4. Zahlung: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von fünf Werktagen per klassischer Banküberweisung unter Angabe der Rechnungsnummer im Verwendungszweck zahlbar. Wir versenden keine Zahlungslinks.
  5. Einreichung und Zustellung: Nach Zahlungseingang reichen wir den Antrag bei den saudischen Behörden ein. Die Bearbeitung erfolgt meist innerhalb von 48 Stunden. Über die Erteilung entscheiden die zuständigen Behörden. Sobald das Visum genehmigt ist, senden wir Ihnen das offizielle Visum-PDF direkt per E-Mail zu. Über einen persönlichen Statuslink können Sie den Fortschritt jederzeit nachverfolgen, ohne ein Kundenkonto anlegen zu müssen.

Den gesamten Prozess können Sie Schritt für Schritt im Ratgeber Umrah-Visum beantragen – Schritt für Schritt nachlesen.

Jetzt Visum beantragen

Weiterlesen

Umrah-Visum aus Deutschland: Der komplette Leitfaden

Passfoto und Reisepass für das Umrah-Visum

Umrah-Visum beantragen – Schritt für Schritt

Gültigkeit und 90-Tage-Regel beim Umrah-Visum

Checkliste

  • Reisepass mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit ab Einreisedatum vorhanden
  • Farbige Passkopie der Datenseite als PDF, JPG oder PNG vorbereitet
  • Aktuelles Passfoto mit rein weißem Hintergrund für jeden Reisenden vorhanden
  • Staatsangehörigkeit für das elektronische Touristenvisum (eVisa) berechtigt
  • Minderjährige Kinder einem mitreisenden Erziehungsberechtigten zugeordnet
  • Reisezeitraum liegt außerhalb der behördlichen Hadsch-Sperre für Mekka
  • Geplanter Gesamtaufenthalt überschreitet das 90-Tage-Limit nicht

Häufige Fragen

Passend zu diesem Thema

Wir sind kein Reiseveranstalter. Jede Leistung wird einzeln erbracht und getrennt ausgewiesen.

Visum-Unterstützung anfragen

Artikel teilen

Weitere Artikel