- Autor:
- Umrah-Hilfe Redaktion
- Veröffentlicht am:
- 26. September 2026
- Zuletzt aktualisiert:
- 26. September 2026
- Lesezeit:
- 8 Minuten
Die Gültigkeit des Umrah-Visums wird häufig missverstanden. Viele Reisende
gehen davon aus, dass die 90 Tage für jede einzelne Reise gelten oder dass
die Gültigkeit erst am Abflugtag beginnt. Beides ist nicht der richtige
Ausgangspunkt für die Planung.
Das touristische eVisa für Saudi-Arabien wird nach den offiziellen
saudischen Informationen grundsätzlich als ein Jahr gültiges Visum mit
mehrfacher Einreise beschrieben. Der Aufenthalt ist insgesamt auf bis zu
90 Tage begrenzt. Das eVisa kann für Umrah genutzt werden, jedoch nicht
für den Hadsch.
Maßgeblich sind immer die Angaben in Ihrem ausgestellten Visum sowie die
zum Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Regeln.
Die Gültigkeit des Umrah-Visums wird häufig missverstanden. Viele Reisende gehen davon aus, dass die 90 Tage für jede einzelne Reise gelten oder dass die Gültigkeit erst am Abflugtag beginnt. Beides ist nicht der richtige Ausgangspunkt für die Planung.
Das touristische eVisa für Saudi-Arabien wird nach den offiziellen saudischen Informationen grundsätzlich als ein Jahr gültiges Visum mit mehrfacher Einreise beschrieben. Der Aufenthalt ist insgesamt auf bis zu 90 Tage begrenzt. Das eVisa kann für Umrah genutzt werden, jedoch nicht für den Hadsch.
Maßgeblich sind immer die Angaben in Ihrem ausgestellten Visum sowie die zum Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Regeln.
Die drei Eckdaten auf einen Blick
- Gültigkeitsdauer: grundsätzlich 365 Tage beziehungsweise ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum.
- Einreisen: mehrfache Einreisen während der Gültigkeitsdauer sind grundsätzlich möglich.
- Aufenthalt: bis zu 90 Tage insgesamt innerhalb des maßgeblichen Gültigkeitszeitraums.
Die offiziellen saudischen Informationen beschreiben das touristische eVisa als einjährige Mehrfachvisa mit bis zu 90 Tagen Aufenthalt in Saudi-Arabien. Offizielle Informationen zu Visa und Tourismus
Die Gültigkeit beginnt mit der Ausstellung
Die Gültigkeit beginnt grundsätzlich mit dem Datum, an dem das Visum ausgestellt wird, nicht erst mit dem geplanten Reisebeginn. Wenn Sie das Visum sehr früh beantragen, kann sich dadurch die verbleibende nutzbare Zeit bis zu Ihrer Reise verkürzen.
Deshalb sollten Sie Ihren Antrag passend zu Ihrem Reisezeitraum planen. Eine frühzeitige Antragstellung kann sinnvoll sein, aber ein unnötig großer Abstand zwischen Ausstellung und Reise ist nicht immer vorteilhaft.
Den vollständigen Ablauf finden Sie im Artikel Umrah-Visum beantragen: Schritt für Schritt.
Was bedeutet die 90-Tage-Regel?
Die 90 Tage sollten als maximales Aufenthaltskontingent für den maßgeblichen Gültigkeitszeitraum verstanden werden. Sie sollten daher nicht automatisch davon ausgehen, dass Ihnen bei jeder einzelnen Einreise erneut 90 Tage zur Verfügung stehen.
Wenn Sie beispielsweise bei einer ersten Reise 20 Tage in Saudi-Arabien verbringen, sollten Sie für weitere Reisen innerhalb des Gültigkeits- zeitraums nur noch das verbleibende Kontingent einplanen. Prüfen Sie immer die konkrete Angabe in Ihrem Visum und die aktuellen offiziellen Bedingungen.
Beispiel
- Erste Reise: 20 Tage Aufenthalt.
- Verbleibendes Kontingent nach diesem Beispiel: 70 Tage.
- Weitere Aufenthalte müssen innerhalb der geltenden Visumbedingungen bleiben.
Mehrfache Einreise mit einem Visum
Ein Mehrfachvisum kann praktisch sein, wenn Sie innerhalb seiner Gültigkeitsdauer mehr als einmal nach Saudi-Arabien reisen möchten. Entscheidend ist jedoch, dass jede Einreise und jeder Aufenthalt die Bedingungen des ausgestellten Visums erfüllt.
Planen Sie deshalb vor mehreren Reisen insbesondere diese Punkte:
- das Ausstellungsdatum des Visums,
- das Ablaufdatum beziehungsweise Ende der Gültigkeit,
- die bisher genutzten Aufenthaltstage,
- die geplanten weiteren Aufenthaltstage,
- die jeweils geltenden saisonalen Einschränkungen.
Umrah-Permit über Nusuk
Das Visum berechtigt zur Einreise. Für die Durchführung der Umrah benötigen Sie zusätzlich den jeweils erforderlichen Umrah-Permit.
Nach den Angaben des saudischen Ministeriums für Hajj und Umrah wird der Permit über Nusuk beantragt. Dazu melden Sie sich an, wählen den Dienst für die Umrah-Permit-Buchung, wählen einen verfügbaren Termin und stellen den Permit aus.
Für die von uns angebotene Visumleistung ist kein zusätzliches Umrah-Servicepaket mit Hotel oder Transport erforderlich. Die Nusuk-App beziehungsweise die offizielle Nusuk-Plattform wird für den Permit benötigt, nicht als zusätzlicher Paketanbieter.
Die offiziellen Schritte finden Sie auf der Seite des saudischen Ministeriums für Hajj und Umrah: Umrah-Permit beantragen.
Hadsch-Saison beachten
Auch wenn das Visum als Einreisevisum während bestimmter Zeiträume möglicherweise weiterhin relevant sein kann, gelten für die Durchführung der Umrah während der Hadsch-Saison besondere Einschränkungen.
Umrah-Reisende sollten daher nicht nur die Visumgültigkeit prüfen, sondern zusätzlich kontrollieren, ob ihr geplanter Zeitraum für die Umrah zugelassen ist. Saisonale Regeln können sich ändern.
Prüfen Sie vor der Reise die aktuellen Hinweise der deutschen Auslandsvertretung beziehungsweise des Auswärtigen Amts sowie die offiziellen saudischen Informationen.
Reisepass und Einreisevoraussetzungen
Die Gültigkeit des Visums allein reicht nicht aus. Auch Ihr Reisedokument muss die Einreisevoraussetzungen erfüllen.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise beziehungsweise der Beantragung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen. Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.
Mehr dazu finden Sie unter Umrah-Visum Voraussetzungen und Passfoto und Reisepass für das Umrah-Visum.
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Umrah-Visum aus Deutschland
Umrah-Visum Voraussetzungen
Passfoto und Reisepass für das Umrah-Visum
Umrah-Visum Kosten
Umrah-Visum beantragen: Schritt für Schritt
Nach dem Umrah-Visum-Antrag
Umrah-Visum beantragenHinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine verbindliche Auskunft der zuständigen saudischen Behörden oder des Auswärtigen Amts. Maßgeblich sind die Bestimmungen, die für Ihr ausgestelltes Visum und Ihren Reisezeitpunkt gelten.
Offizielle Quellen